Wie wichtig Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Unternehmens sind wird meist erst im Streitfall realisiert. Meist ist diese Erkenntnis dann aber bereits mit hohen Kosten und oft lange andauernden Prozessen verbunden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen oder AGB sind Bestimmungen zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmer und Konsumenten oder zwischen Unternehmern. Diese Bedingungen sind meist vorformuliert und sollen als Grundrahmen jeder einzelnen Geschäftsbeziehung angewendet werden. Der Unternehmer erreicht dadurch etwa eine einheitliche Regulierung der Zahlungsbedingungen, der Lieferart, der Liefertermine sowie der Gewährleistung, des Schadenersatzes und auch des einzelnen Gerichtsstandes.

§ 864a ABGB erklärt, dass AGB oder Vertragsformblätter keinen ungewöhnlichen oder benachteiligenden Inhalt aufweisen dürfen, und nur jene Bestimmungen enthalten dürfen, mit welchen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild der AGB zu rechnen war. Von diesem Gebot wird abgesehen, wenn derartige abweichende Bestimmungen im Einzelnen mit dem Vertragspartner ausgehandelt wurden und dieser Vertragspartner sich dennoch den AGB unterworfen hat. Vertragsbestimmungen, die einen Teil gröblich benachteiligen, sind gemäß § 879 Abs 3 ABGB jedenfalls nichtig.

Als Rechtsanwaltskanzlei können wir sohin jedem Unternehmen nur empfehlen individuell erarbeitete AGB im Geschäftsleben anzuwenden, da gerade dadurch Rechtsstreitigkeiten oftmals bereits im Vorhinein verhindert werden können.

Oftmals werden im Internet fertige AGB angeboten. Dies kann aus rechtlicher Sicht nicht empfohlen werden, da die Bestimmungen weder auf das Unternehmen abgestellt sind, oftmals keine branchenspezifischen Regulierungen aufweisen und unter Umständen im Streitfall nicht halten. Es lohnt sich also die AGB durch einen Rechtsanwalt individuell und abgestellt auf das einzelne Unternehmen erarbeiten zu lassen.

Es wird daher ganz allgemein empfohlen bereits bei der Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit einem Geschäftspartner auf die unternehmenseigenen AGB hinzuweisen und diese auch auszugeben. Der Geschäftspartner muss also die Möglichkeit haben, sich Kenntnis von den Bestimmungen zu verschaffen. Dementsprechend ist es für einen Unternehmer jedenfalls sinnvoll, die AGB auch auf der Homepage zu veröffentlichen.

Um durch AGB abgesichert zu sein sollten diese in regelmäßigen Abständen überprüft und an die aktuelle Judikatur angepasst werden.

nachzulesen auf www.ris.bka.gv.at ; u.a. § 879 Abs 3 ABGB, § 864a ABGB