CHECKLISTE EINFAMILIENHAUS –
SCHENKUNG/ ÜBERGABE

Diese Checkliste gibt die wichtigsten Punkte für die Erstellung eines Übergabe-/Schenkungsvertrages über ein Einfamilienhaus/ Landwirtschaft wieder und zeigt auf, welche Punkte j zu bedenken sind und sodann auch im Beratungsgespräch genau erörtert werden müssen. Oft ist es sinnvoll das Bera-tungsgespräch mit der gesamten Familie wahrzunehmen, zumal es meist die gesamte Familie betrifft und im gemeinsamen Gespräch Uneinigkeiten gelöst und neue Wege gefunden werden können.
Diese Checkliste dient lediglich als Anhaltspunkt für das individuelle Beratungsgespräch und den im Einzelfall zu erstellenden Vertrag. Diese Checkliste stellt sohin keinen Vertrag dar!

Zu den einzelnen Überlegungen:

Wer übergibt wem welche Liegenschaft oder Liegenschaften? Wer ist Eigentümer des Übergabeob-jektes? Übergabezeitpunkt? Wert des Hauses/ Liegenschaft?
Verrechnungsstichtag für alle mit dem Besitz und Eigentum dieser Liegenschaft verbundenen öffent-lichen Abgaben und Steuern?
Handelt es sich um eine landwirtschaftliche Liegenschaft?
Gibt es bereits Testamente oder sonstige Verfügungen?

Belastungen/ Rechte:

Behalten sich die Übergeber ein Wohn-, Wohungsgebrauchsrecht zurück? Auf welche Räume sollen sich diese Rechte beziehen? Soll ein Fruchtgenussrecht eingeräumt werden? Ausgedinge für den/ die Übergeber? Sollen wechselseitige Belastungs- und Veräußerungsverbote eingeräumt werden?
Gibt es weichende Kinder? Werden diese ausbezahlt? Pflichtteilsverzicht?
Gerade bei Überlegungen in Richtung Hausanbau/ -umbau ist es sinnvoll, vor Baubeginn eine ge-meinsame Regelung zu finden, sodass noch vor den Investitionen geklärt ist, wer die Liegenschaft erhält. Aufgrund unserer Erfahrung ist es sinnvoll ein Haus bereits zu Lebzeiten an ein Kind/ Kinder zu übergeben; dies um Streitigkeiten zwischen den Kindern im Nachhinein zu vermeiden. Aus unserer Erfahrung können wir auch sagen, dass es sinnvoll ist, nur einem Kind das Haus zu übertragen und das andere Kind/ die anderen Kinder auszuzahlen.
Werden Schulden/ Kredite/ Verpflichtungen mit dem Haus übernommen?
Wird der Hof (Landwirtschaft) übergeben? Seitens der Grundverkehrsbehörde ist eine geteilte Über-gabe grundsätzlich nicht gewünscht. Benötige ich eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung?
Sind die Kinder bereit den Hof zu übernehmen bzw. weiter zu betreiben? Dürfen die Kinder den Hof auch weiterverkaufen? Bestehen aufrechte Pachtverträge etc?

Kosten, Gebühren, Steuern und Abgaben:

Die Grunderwerbsteuer und die gerichtliche Eintragungsgebühr sind beim Vertragserrichter und Treuhänder zu erledigen, welcher zweckmäßigerweise auch einen Auftrag zur Grunderwerbsteuerselbstberechnung über „FinanzOnline“ erhält. Es gibt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.

Grunderwerbssteuer:

Erwerbe im Familienverband sind immer unentgeltlich, unabhängig ob eine Gegenleistung erfolgt. Das bedeutet, dass für die Berechnung der Steuer ein Stufentarif zu Anwendung kommt.

Steuersatz 0,5 für die ersten EUR 250.000,-
Steuersatz 2% für die nächsten EUR 150.000,-
Steuersatz 3,5% für alles darüber.

Ablauf:

1) Besprechung und Entwurfserstellung des Vertrages
2) Vertragsunterfertigung und Beglaubigung
3) Treuhändische Abwicklung
4) Grundbuchseintragung und Eigentumserwerb

Ich ersuche Sie für die Besprechung einen Ausweis und sämtliche bereits vorliegende Unterlagen mitzuführen.

Wir freuen uns IHREN VERTRAG individuell für SIE zu gestalten!