Honorar

Die anwaltliche Tätigkeit wird nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den autonomen Honorarkriterien (AHK), dem vereinbarten Stundensatz oder dem vereinbarten Pauschalhonorar zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnet. Erstberatungen werden von uns grundsätzlich mit einem Pauschalhonorar von € 180,-/ Stunde zuzüglich Umsatzsteuer verrechnet.

Sollten Sie über einen Rechtsschutzversicherungsvertrag verfügen, so soll dieser bereits zur ersten Besprechung mitgeführt werden.