VORSORGEVOLLMACHT AB 1.7.2018

Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, was passiert, wenn Sie eines Tages Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können? Wer kümmert sich um Sie, wenn Sie alt sind? Wer steht Ihnen zur Seite, nachdem Sie einen schweren Unfall hatten?

Sind Sie vielleicht sogar beruflich selbstständig? Wer soll Ihr Unternehmen führen, wenn Sie es nicht mehr können?

Leider setzt sich mit diesen Fragen kaum jemand auseinander, schon gar nicht, wenn man sich derzeit bester Gesundheit erfreut.

In Österreich gibt es derzeit ca. 60.000 Sachwalterschaften. Bisher wurde für jemanden, der keine Entscheidungen mehr für sich selbst treffen kann, in der Regel ein Sachwalter bestellt. Dies bedeutete für Betroffene eine erhebliche und womöglich nie endende Einschränkung im Alltag. Noch schlimmer wird die Situation, wenn es sich beim vom Gericht bestellten Sachwalter um eine Person handelt, der man nicht vertraut.

All diese Probleme wurden zum Anlass genommen, das Sachwalterrecht umfassend zu reformieren: Das 2. Erwachsenenschutzgesetz (2. ErwSchG) bringt nun seit 1. Juli 2018 eine Reihe von Neuerungen.

Eines ist klar: Die neue Reform eröffnet Ihnen viele Chancen, Ihr Leben auch für schwierige Zeiten bestmöglich und nach Ihren persönlichen Interessen zu gestalten. Die österreichischen Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei!

Das Ziel der Reform lautet:

Personen, die einen Vertreter brauchen, sollen in Zukunft selbstbestimmter handeln dürfen. Das heißt in erster Linie: Das Modell der bisherigen Sachwalterschaft soll so weit wie möglich zurückgedrängt werden!

Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich hingegen nach wie vor um das Instrument, mit welchem Sie Ihre Angelegenheiten noch VOR Verlust Ihrer Entscheidungsfähigkeit selbst regeln können.

Tipp: Errichten Sie schon jetzt eine Vorsorgevollmacht, damit nicht später womöglich andere über Sie entscheiden!

Ihr Rechtsanwalt

  • berät Sie über die neue Rechtslage seit 1. Juli 2018
  • informiert Sie, was mit einer Vorsorgevollmacht geregelt werden kann
  • geht im Zuge der Beratung auf alle Aspekte Ihres Lebens ein, dh sowohl private als auch berufliche Angelegenheiten (insb bei Unternehmern) werden besprochen
  • berät Sie in Ihrer Entscheidung, wen Sie bevollmächtigen wollen
  • hilft Ihnen bei der schriftlichen Errichtung Ihrer Vorsorgevollmacht
  • kümmert sich um die ordnungsgemäße, sichere Registrierung der Vorsorgevollmacht im ÖZVV
  • kümmert sich um die Registrierung aller weiteren, unter Umständen eintretenden Änderungen und Entwicklungen in Zusammenhang mit Ihrer Vorsorgevollmacht im ÖZVV (Wirksamkeit, Beendigung, etc)
  • informiert Sie über die anfallenden Kosten und hilft Ihnen, diese möglichst gering zu halten

Welche Fragen behandelt meine Rechtsanwältin bzw mein Rechtsanwalt im Rahmen einer Beratung?

Wer kümmert sich um meine Wohnung/mein Haus?

Wer erledigt meine Bankgeschäfte?

Wer vertritt mich vor Behörden?

Wer kümmert sich darum, dass ich ärztlich betreut werde?

Wer stellt für mich Pensions- und Pflegegeldanträge?

Wer tritt für meine Rechte ein?

Wer hilft mir meinen Alltag zu meistern, wenn ich auf Hilfe angewiesen bin?

Usw viele mehr…

In diesem Rahmen kann auch gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt eine Patientenverfügung besprochen werden.

Wir beraten Sie gerne umfassend und vertraulich in dieser heiklen Angelegenheit!