CHECKLISTE ERBRECHT/ TESTAMENT

Diese Checkliste gibt die wichtigsten Informationen für die Erstellung eines Testaments wieder und zeigt auf, welche Punkte jedenfalls zu bedenken sind und sodann auch im Beratungsgespräch genau erörtert werden müssen. Diese Checkliste dient lediglich als Richtlinie für das individuelle Beratungsgespräch und das im Einzelfall zu erstellende Testament. Sie können sich sohin bereits zuhause (uU gemeinsam mit der Familie) Gedanken über die Erbfolge, das Erbe und wichtigsten Aspekte/ Wünsche etc machen. Diese Checkliste stellt sohin kein gültiges Testament dar.

WARUM BENÖTIGE ICH EIN TESTAMENT:
Meist wird erklärt, dass „unsere Familie kein Testament benötigt, denn wir streiten ja nicht“. Dieser Irrglaube, dass ein Testament nur dann sinnvoll ist, wenn die Familie bereits im „Clinsch“ liegt, hält sich bereits sehr lange, ist aber ein Irrglaube.
Es ist wichtig, bereits im Vorhinein vorzusorgen und den Nachkommen keine Möglichkeit zu geben sich um das Erbe zu streiten.

Jedem soll der gerechte Teil mittels Verfügung des Verstorbenen zugestanden werden.

Wer vererbt nun? Testierender/ Erblasser:
Liegt ein Auslandsbezug vor?
Liegt Testierfähigkeit vor (freie Willensbildung möglich und verständig)?
Name und Geburtsdatum, samt Adresse, Anschrift, Staatsbürgerschaft, Familienstand, Erreichbarkeit

Bei Ehegatten wäre auch ein wechselseitiges Testament (als Erben werden jeweils die Partner eingesetzt) anzudenken?
Beschränkung auf den Pflichtteil?
Liegen Enterbungsgründe oder Pflichtteilsminderungsgründe vor?
Wurden vorweg bereits Schenkungen getätigt?

Existieren schon Testamente bzw. Erbverträge? Wurde dieses Testament eingetragen?

Bestehen grundsätzlich rechtliche Einschränkungen:

Ehepartner:
Name, Geburtsdatum, Adresse;

Kinder:
Jeweils mit Namen, Geburtsname, uu Adresse

Vorhandenes Vermögen:

Immobilien: (Grundbuch/ Einlagezahl/ Anschrift)

Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften:

Lebensversicherungen:

Wer soll das wesentliche Vermögen erhalten?
Sollen bestimmte andere Personen einzelne Vermögensgegenstände erhalten?
Sollen bestimmte andere Personen die Nutzung einzelner Vermögensgegenstände erhalten? Wohnrecht Lebensgefährtin (soweit noch nicht verheiratet)?
Soll ein Vertreter für minderjährige Kinder benannt werden?

Soll das Testament in das Testamentsregister eingetragen werden? (zu empfehlen!)
Im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte können Rechtsanwälte Testamente, sonstige letztwillige Verfügungen, Vereinbarungen nach § 14 Abs 5 WEG (Wohnungseigentum im Todesfall) und Erbverzichte registrieren.

WIR erstellen gerne IHRE Verfügung!