CHECKLISTE MIETVERTRAG

Diese Checkliste dient als Rahmeninformation für das Beratungsgespräch und stellt noch keinen Mietvertrag dar. So können Sie sich bereits zuhause überlegen, welche Punkte zu bedenken  sind und welche Punkte vor allem für Sie wichtig sind.

1. Mietgegenstand:

Zur Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen ist es notwendig zu ermitteln, wie viele selbstständige Wohnungen es im Mietobjekt gibt, ob der Mietgegenstand im Wohnungs-eigentum steht und ob es aus öffentlichen Mitteln errichtet wurde. Nur so kann der Ver-tragsverfasser prüfen, ob das Mietrechtsgesetz zur Anwendung kommt und wenn dies bejaht wird, ob es in den Voll- oder Teilanwendungsbereich fällt.

Was wird als Mietgegenstand definiert; welche Räumlichkeiten betrifft der Mietvertrag und was wird mitvermietet?

Werden auch Einrichtungsgegenstände mitvermietet?

Gibt es einen Balkon, einen Parkplatz oder eine Garage?

2. Mietdauer:

Befristungen in einem Mietvertrag müssen schriftlich erfolgen.

Mietverträge können unbefristet oder befristet (zB für 3 Jahre) abgeschlossen werden. Bei befristeten Verträgen sind Sie für die Dauer der Befristung an den Vertrag gebunden. Ein gesetzliches vorzeitiges Kündigungsrecht gibt es nur in bestimmten Fällen und auch dann erst nach Ablauf eines Jahres zum Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Es empfiehlt sich daher bei befristeten Mietverträgen in jedem Fall die Aufnahme einer sogenannten Ausstiegsklausel, etwa mit dem Wortlaut … „der Mieter ist berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich aufzukündigen“.

3. Mietzins, Betriebskosten, Sonstiges:

Einigung über den Mietzins (und Betriebskosten); wann ist dieser zu bezahlen und auf welches Konto; Gibt es Verzugszinsen und wird der Mietzins wertgesichert? Umsatzmiete?

4. Sonstiges:

Wie sind bauliche Maßnahmen zu handhaben?
Behördliche Maßnahmen erforderlich? Aufschließung mit Strom etc.?
Ist eine Untervermietung erlaubt?
Welchen Verwendungszweck soll Mietobjekt haben?
Kaution? Wie hoch und wie zu hinterlegen? Wer trägt die Kosten/ Gebühren (soweit solche anfallen)?
Ablöse und Investitionsabgeltung? Rückstellung oder Übernahme der Neuerungen?
Schlüsselübergabe/ Einzug?

Oft gibt es kostenlose Vorlagen für Mietverträge. Diese können Vermieter und Mieter grundsätzlich für ihr Mietverhältnis verwenden. Jedoch ist Vorsicht geboten, wenn Son-derklauseln eingefügt werden sollen. Nicht immer halten diese Vereinbarungen einer Prüfung stand und erleben Mieter/ Vermieter oft im Nachhinein böse Überraschungen.
Oft ist es im Sinne der Rechtssicherheit einfacher ein bisschen mehr für einen Mietvertrag auszugeben, dafür ist man aber rechtlich abgesichert.

WIR erstellen gerne IHREN Mietvertrag!