CHECKLISTE UNTERNEHMENSGRÜNDUNG

Sie haben eine Idee, wollen sich selbstständig machen und Ihr eigenes Unternehmen gründen:
Hier die wichtigsten Punkte für die Erstellung des Unternehmensvertrages. Auf welche Punkte müssen sie achten und wie funktioniert der Ablauf.

Diese Checkliste dient lediglich als Richtlinie für das individuelle Beratungsgespräch. Sie können sich also bereits zuhause Gedanken über Ihr zukünftiges Unternehmen machen. Diese Checkliste stellt jedoch keinen Gesellschaftsvertrag dar.

Welche Unternehmensform ist für mich die richtige?
Personengesellschaft/ Kapitalgesellschaft?
Welchen Zweck verfolge ich mit meinem Unternehmen?
Wie finanziere ich mein Unternehmen? Wie hoch sind die Gründungskosten?
Wie hoch sind die Folgekosten zBsp.: Steuern (Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer?), Sozialabgaben, Aufwendungen betreffend Organe, Kosten für Rechnungslegung etc.?
Welche Haftung habe ich bzw meine Rechtsnachfolger? Hafte ich persönlich?

Die meist gewählte Rechtsform in Österreich ist die GmbH:

Wie soll mein Unternehmen heißen?

Welchen Unternehmensgegenstand/ Zweck hat das Unternehmen?

Sitz?

Die Höhe des Stammkapitals?
Die Gesellschafterinnen/Gesellschafter können nunmehr bei der Gründung einer GmbH im Gesellschaftsvertrag vorsehen, dass die gesellschaftsrechtliche Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen wird. Die Gründungsprivilegierung ist zeitlich beschränkt.
Neben den Stammeinlagen, die von den Gesellschafterinnen/Gesellschaftern zu über-nehmen sind, müssen im Gesellschaftsvertrag auch sogenannte gründungsprivilegierte Stammeinlagen für die einzelnen Gesellschafter festgelegt werden. Die Summe der gründungsprivilegierten Stammeinlagen muss mindestens 10.000 Euro betragen. Auf die gründungsprivilegierten Stammeinlagen müssen in Summe mindestens 5.000 Euro bar eingezahlt werden, Sacheinlagen sind nicht möglich.

Wann ist das Geschäftsjahr?

Vertretungsbefugnis durch den Geschäftsführer?

Prokurist?

Wer sind die Gesellschafter?

Welche besonderen Gestaltungen bzw. Regelungen werden gewünscht?

Unterliegt die Gesellschaftsgründung dem NeuFög? Das diesbezügliche Formular kann von der Wirtschaftskammer Salzburg ausgestellt werden.

Ist die Einholung von beglaubigt unterfertigten Gründungsvollmachten erforderlich, wenn Gesellschafter persönlich beim Abschluss des Gesellschaftsvertrages nicht anwesend sein können?

Gründungsvorgang:
1) Abschluss des Gesellschaftsvertrages
2) Gesellschafterbeschluss
3) Beglaubigte Musterzeichnung
4) Einzahlung der zu leistenden Stammeinlagen
5) Einholung der Bankbestätigung gemäß § 10 Abs. 3 GmbHG
6) Beglaubigte Unterfertigung der Anmeldung der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch
7) Beschluss des Firmenbuchgerichtes auf Eintragung

Die GmbH entsteht erst mit der Eintragung in das Firmenbuch. Der Gesellschaftsvertrag bedarf eines Notariatsaktes.

WIR helfen IHNEN gerne bei der Erstellung Ihres Unternehmensvertrages!